Verfassungsrichter stärken die Therapiefreiheit der Ärzte
NEU-ISENBURG. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu alternativen Heilmethoden ist ein Paukenschlag für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie wird zu einer Neujustierung des Patientenanspruchs und der ärztlichen Therapiefreiheit führen.