Gastbeitrag
Verlieren Ärzte die Therapiehoheit bei neuen IV-Verträgen?
Das neue Arzneimittelgesetz sieht vor: Pharmafirmen können mit Krankenkassen integrierte Versorgungsverträge abschließen. Ärzte sollten sich diese Verträge genau ansehen.
Das neue Arzneimittelgesetz sieht vor: Pharmafirmen können mit Krankenkassen integrierte Versorgungsverträge abschließen. Ärzte sollten sich diese Verträge genau ansehen.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Lesen Sie alles wichtige aus den Bereichen Medizin, Gesundheitspolitik und Praxis und Wirtschaft.
NEU als Themen abonnierbar: Frauengesundheit und Kindergesundheit
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte, Medizinstudenten, MFA und weitere Personengruppen viele Vorteile.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt.