Vermieter in der Pflicht bei Nebenkostenabrechnung
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um verspätete Nebenkostenabrechnungen die Rechte der Mieter gestärkt.
Nach einem Urteil muss der Vermieter beweisen, dass die Rechnung innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist beim Mieter eingetroffen ist - andernfalls kann der Mieter Nachzahlungen verweigern. Der Nachweis, dass das Schreiben rechtzeitig per Post abgeschickt wurde, reicht dem Karlsruher Gericht zufolge nicht.