Marburger Bund

Verzögerungen bei Reform kosten Kliniken Millionen

Das Krankenhausstrukturgesetz sollte den Kliniken schon in diesem Jahr viele Millionen Euro an Mehreinnahmen bringen. Doch bei vielen Detailregelungen hake es zwischen Kassen und Krankenhausgesellschaft, so MB-Chef Henke.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

BERLIN.Der Marburger Bund fürchtet, dass viele für Krankenhäuser positive Elemente des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) nicht so schnell wirksam werden, wie eigentlich geplant.

"Die gesetzlich vorgesehenen Betriebsmittel sind zwar durch das Krankenhausstrukturgesetz tatsächlich stabilisiert worden, aber dieses Geld ist in den Kliniken noch keineswegs in dem vorgesehenen Umfang angekommen", sagte MB-Vorsitzender Rudolf Henke auf der 130. Hauptversammlung seines Verbandes am Wochenende in Berlin. Bislang hake es zum Beispiel bei einer konkreten Ausgestaltung der besonderen Aufgaben für Zentren. Weil es dazu noch keine einvernehmliche Lösung gebe, könnten die im Gesetz veranschlagten 200 Millionen Euro für 2016 kaum noch fließen, kritisierte Henke. Ähnliches gelte für die Hochschulambulanzen. Hier fehle ebenfalls eine Einigung über 265 Millionen Euro, die den Kliniken für dieses Jahr noch in Aussicht gestellt worden seien. Auch die Vorgabe aus dem Gesetz, die Vergütungen für die ambulanten Notfallleistungen nach dem Schweregrad im vertragsärztlichen Vergütungssystem EBM zu differenzieren, werde 2016 nicht mehr zustandekommen, berichtete Henke.

Ärger gibt es auch bei den Verhandlungen über die Fixkostendegressionsabschläge. Hier seien für zusätzliche Leistungen der Krankenhäuser im Budgetjahr 2017 von den Krankenkassen Abschläge von 70 Prozent bis hin zu 92 Prozent gefordert worden. Der MB setzt sich für eine gesetzliche Begrenzung auf 25 Prozent ein. Laut KHSG soll der Fixkostendegressionsabschlag ab 2017 von der Landesebene auf die Krankenhausebene verlagert werden. Hat eine Klinik bisher mehr Leistungen als vereinbart erbracht, mussten alle Kliniken auf Landesebene einen Abschlag hinnehmen. Bestraft wurde also, wer wirtschaftlich gearbeitet und nicht bewusst Mengen ausgeweitet hat. Künftig soll nur noch die Klinik einen Abschlag hinnehmen müssen, die "zu viele Leistungen" erbracht hat. Ursprünglich war vorgesehen, die Höhe des Abschlags auf Landesebene zwischen Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften festzulegen. Derzeit ist aber offenbar im Gespräch, einen bundeseinheitlichen Degressionsabschlag einzuführen. Das wiederum ärgert die Krankenkassen. "Das Ganze sei schon wieder ein Einknicken vor der Krankenhauslobby, um im Wahljahr Ruhe an dieser Front zu haben", hatte der AOK-Vorstandsvorsitzende Martin Litsch Ende vergangener Woche kritisiert.

Skeptisch beobachtet der Marburger Bund auch die Bemühungen, ein System für Qualitätszu- und -abschläge einzuführen. "Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Konzept von Qualitätszu- und -abschlägen, das aus Belohnung und Strafe mittels Geldentzug- oder -zuwendung für stationäre Leistungen besteht, ist nicht zweckmäßig: Nicht absehbar sind die Risiken für Fehlsteuerung, zu groß die methodischen Herausforderungen", so Henke. Der primär finanzorientierte Wettbewerb setze die falschen Anreize. Er schade der Qualität der Patientenversorgung und untergrabe das Vertrauen in das gesamte System. Qualitätsvorgaben müssten einer besseren Patientenversorgung dienen und dürften nicht als Mittel zum Kapazitätsabbau oder gar als Sparprogramme missbraucht werden, heißt es denn auch in einem Beschluss, den die mehr als 200 Delegierten einstimmig fassten.

Wenig Zustimmung findet beim MB auch eine mögliche Landarztquote und ein Pflichtquartal Allgemeinmedizin. "Die Landarztquote ist eine große Schnapsidee", so Henke. Und ob sich junge Mediziner für eine Zukunft als Hausarzt entschieden oder nicht, hänge von der beruflichen Realität ab, die sich ihnen präsentiere. Seien die Bedingungen gut, würden sich auch genug junge Ärzte für die Allgemeinmedizin entscheiden.

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