Viele Mieter können den Pinsel zur Seite legen

NEU-ISENBURG. Eine alltägliche Situation: Der Mieter zieht aus und greift noch einmal zu Pinsel und Farbeimer - weil es so im Mietvertrag steht. Viele Mieter könnten sich die Arbeit sparen. Denn zu Schönheitsreparaturen und End- renovierung ist der Mieter nur verpflichtet, wenn sie wirksam vereinbart wurden. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Osnabrück auch für Praxismietverträge.

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