Scheingewinne
Vorläufig keine Steuern für BCI-Geschädigte
KIEL. "Scheingewinne" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen vorläufig nicht versteuert werden, berichtet der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband, mit Blick auf eine Mitteilung des Finanzgerichts Köln.
Innerhalb der Rechtsprechung sei umstritten, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Daher dürften solche Steuerbescheide bis auf Weiteres nicht vollzogen werden.
Bei der BCI handelt es sich um eine US-Aktiengesellschaft, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung des eigenen Vermögens ist. Ihre Anteile seien über ein Beratersystem vor allem in Deutschland vertrieben worden.
Gelockt worden seien die Anleger mit Renditen von 15,5 Prozent. Diese Erträge sollten erzielt werden, indem das eingesammelte Geld Banken zur Verfügung gestellt wird. Tatsächlich seien von den ermittelnden Behörden aber keine renditeträchtige Geschäftstätigkeit der BCI festgestellt worden.
Sie gingen davon aus, dass es sich bei der BCI um ein Schneeballsystem handelt und die vermeintlichen Erträge aus neuangeworbenen Einlagen gezahlt wurden. (eb)
Urteil Finanzgericht Köln, Az.: 10 V 216/13