Wohnung zu klein: Miete darf gekürzt werden

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KARLSRUHE (dpa). Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag steht, dürfen Mieter ihren Mietzins kürzen. Das gilt auch bei Zirka-Angaben, wie der Bundesgerichtshof klarstellt. Das Gericht bekräftigte damit die Rechtsprechung, nach der ein Mangel vorliegt, wenn die Fläche mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben.

Az.: VIII Zr 144/09

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