Wohnungskauf

Wucherpreis ist sittenwidrig

Wucher beim Kauf einer Eigentumswohnung: Wer einen deutlich überteuerten Preis bezahlt hat, hat nach einem neuen Urteil gute Chancen, die Wohnung wieder zurückzugeben.

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BERLIN (mwo). Wer eine Wohnung zum Mehrfachen ihres Werts verkauft, muss sie später gegebenenfalls wieder zurücknehmen.

Dies hat das Kammergericht Berlin im Fall einer Eigentumswohnung entschieden, die mehr als das Zweieinhalbfache ihres Werts gekostet hatte.

Für die laut Kaufvertrag 40 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Friedrichshain hatte die Käuferin 2006 rund 76.200 Euro bezahlt. Ein Sachverständiger ermittelte später einen Wert von 29.000 Euro und nur 33 Quadratmeter Fläche.

Wie das Landgericht sah auch das Kammergericht Berlin ein "auffälliges Missverhältnis" zwischen Preis und Leistung.

In einem von der Verkäuferin eingeholten Gutachten seien Modernisierungen und der Anbau einer Terrasse eingepreist gewesen; diese Arbeiten seien aber nicht vor dem Verkauf durchgeführt worden. Daher sei der Kaufvertrag als "wucherähnliches Rechtsgeschäft" sittenwidrig.

Nach dem Berliner Urteil muss die Verkäuferin die Wohnung zurücknehmen und den Kaufpreis verzinst erstatten. Die Käuferin muss sich Mieteinnahmen sowie Vorteile einer vorübergehenden eigenen Nutzung anrechnen lassen.

Az.: 11 U 18/11

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