Wohnungskauf

Wucherpreis ist sittenwidrig

Wucher beim Kauf einer Eigentumswohnung: Wer einen deutlich überteuerten Preis bezahlt hat, hat nach einem neuen Urteil gute Chancen, die Wohnung wieder zurückzugeben.

Veröffentlicht:

BERLIN (mwo). Wer eine Wohnung zum Mehrfachen ihres Werts verkauft, muss sie später gegebenenfalls wieder zurücknehmen.

Dies hat das Kammergericht Berlin im Fall einer Eigentumswohnung entschieden, die mehr als das Zweieinhalbfache ihres Werts gekostet hatte.

Für die laut Kaufvertrag 40 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Friedrichshain hatte die Käuferin 2006 rund 76.200 Euro bezahlt. Ein Sachverständiger ermittelte später einen Wert von 29.000 Euro und nur 33 Quadratmeter Fläche.

Wie das Landgericht sah auch das Kammergericht Berlin ein "auffälliges Missverhältnis" zwischen Preis und Leistung.

In einem von der Verkäuferin eingeholten Gutachten seien Modernisierungen und der Anbau einer Terrasse eingepreist gewesen; diese Arbeiten seien aber nicht vor dem Verkauf durchgeführt worden. Daher sei der Kaufvertrag als "wucherähnliches Rechtsgeschäft" sittenwidrig.

Nach dem Berliner Urteil muss die Verkäuferin die Wohnung zurücknehmen und den Kaufpreis verzinst erstatten. Die Käuferin muss sich Mieteinnahmen sowie Vorteile einer vorübergehenden eigenen Nutzung anrechnen lassen.

Az.: 11 U 18/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prävention

Hamburger Apothekerkammer startet Impf-Offensive

Gastbeitrag

Einschätzung eines Anwalts: Rechtsstaat versus Landarztquote

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Frau mittleren Alters hält sich eine rosa Blume vor das Gesicht und lächelt.

© SHOTPRIME STUDIO / stock.adobe.com

Leitartikel zu Wechseljahren

Menopause ist kein Monster

Arzt untersucht die Schilddrüse.

© New Africa / stock.adobe.com

Fallbericht

Kasuistik: Was steckte hinter dem jahrelangen Muskelschwund?

Harnblase: Schmerzen, Pollakisurie, Nykturie und imperativer Harndrang können Symptome einer Zystitis, aber auch einer nichtinfektiösen chronischen Harnblasenerkrankung sein, der interstitiellen Zystitis/Blasenschmerzsyndrom (IC/BPS).

© Wissen Media Verlag / picture-alliance

Infektiös oder nicht?

Zystitis: Mythen, Risiken, neue Empfehlungen