Zahlvater darf Ersparnis behalten
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Vater, der mit einer neuen Partnerin eine Haushaltsgemeinschaft gründet, muß keinen höheren Unterhalt für sein Kind aus einer früheren Beziehung bezahlen. Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.