Zeugnis zu spät ausgestellt - Arzt kann dafür haften
KÖLN (iss). Ein Arzt kann haftbar gemacht werden, wenn durch die verzögerte Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses der Abschluß einer Risikolebensversicherung verhindert wird. Ein Versicherungsunternehmen kann den Arzt aber nur dann wegen des Zeugnisses anmahnen, wenn es dafür vom Versicherten eine Vollmacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.