Gastbeitrag
ePA: Lieber Quantensprung als Wollmilchsau
Wird die elektronische Patientenakte wirklich hilfreich sein oder den Ablauf in den Praxen eher behindern? Was ist, wenn Unbefugte an die Daten kommen? Das fragen sich aktuell viele Arztpraxen, die demnächst damit arbeiten müssen.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


