Baden-Württemberg

Mindestmengen im Fokus

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Die AOK Baden-Württemberg hat nun ihre Mindestmengen-Positivtransparenzliste für 2019 veröffentlich. Die Liste soll Patienten zeigen, wie es im Land um die Einhaltung der Mindestmengen in den Kliniken steht. So wurden etwa bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm in allen Kliniken des Bundeslandes, die sich an der Versorgung in diesem Bereich beteiligen, die Mindestmengen erfüllt.

Aber auch bei Leber- und Nierentransplantationen, komplexe Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, Operationen künstlicher Kniegelenke oder Stammzelltransplantationen müssen die Kliniken im Land eine entsprechende Erfahrungskompetenz nachweisen. (eb)

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