Hessen sammeln Unterschriften gegen Lauschangriff

Veröffentlicht:

HANAU (ine). Eine Unterschriftenaktion gegen den Lauschangriff der Hessischen Landesregierung auf Arztpraxen hat der Verband Hessischer Vertragspsychotherapeuten (VHVP) gestartet. Wie berichtet, war die überarbeitete Fassung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) im Dezember im Wiesbadener Landtag beschlossen worden.

Danach dürfen Polizisten Praxen observieren und abhören und dazu auch technische Überwachungsgeräte und Peilsender installieren. Nur Abgeordnete, Rechtsanwälte, Journalisten und Seelsorger sind von dieser Regelung ausgenommen - Ärzte und Psychotherapeuten nicht.

"Die Schweigepflicht wird unterwandert", heißt es in einer Stellungnahme der Psychotherapeuten. Die Arbeit mit Patienten, die unter psychischen Erkrankungen leiden, erfordere eine besondere Sensibilität. Ein Vertrauensverhältnis sei unabdingbar für den Behandlungserfolg. "Wir fordern die Landesregierung zur Korrektur auf", sagt die VHVP-Vorsitzende Elisabeth Schneider-Reinsch der "Ärzte Zeitung". Mehr als 200 Unterschriften seien bereits gesammelt: "Ihre Zahl steigt ständig an".

Mehr zum Thema

Wahl am 13. Mai

Streit wird in der Ärztekammer Saarland selten honoriert

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden