BGH erlaubt Re-Importe von Arzneien aus Ungarn

KARLSRUHE (dpa). Deutsche Apotheken dürfen Arzneimittel aus Ungarn einführen und hier billiger verkaufen. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

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Der BGH sah das Rabattmodell einer Freilassinger Apothekerin für Arzneimittel teilweise für unbedenklich an.

Die Apothekerin bot ihren Kunden an, Medikamente bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen, wo sie billiger sind, und sie dann bei ihr in Freilassing abzuholen - für einen Rabatt von 22 Prozent bei rezeptfreien und von 10 Prozent bei verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Die billigeren Importe hatte sie zuvor von einem deutschen Großhändler nach Budapest liefern lassen. Andere Apotheken aus Freilassing hatten dagegen geklagt.

Apotheke muss Qualität prüfen

Zwar ist der Versand von Arzneimitteln auch aus einem EU-Ausland an deutsche Verbraucher nur unter engen Voraussetzungen gestattet, die die Budapester Apotheke nicht erfüllt.

Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung sei aber maßgebend, dass eine inländische Apotheke die Abgabe an den Endkunden übernehme, erklärten die Richter. Diese müsse Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der Medikamente prüfen. Der BGH sah deshalb keinen Gesetzesverstoß.

Der Rabatt für die verschreibungspflichtigen Medikamente war allerdings schon von den Vorinstanzen verboten worden. Den darf die Apothekerin auch nach dem BGH-Urteil nicht gewähren.

Az.: I ZR 211/10

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