Sachsen

Import von Impfdosen sofort möglich

Veröffentlicht:

DRESDEN. Sächsische Apotheken können ab sofort Influenza-Impfstoff aus dem EU-Ausland bestellen. Das hat die Landesdirektion Sachsen per Allgemeinverfügung festgelegt, die bis längstens zum Ende des kommenden März gilt.

Damit soll der Mangel an Grippe-Impfstoff im Freistaat gemildert werden. Bestellen können die Apotheker die Kanülen beim Hersteller Mylan, es handelt sich dabei um Impfdosen, die für das EU-Ausland bestimmt waren. Die Apotheker sollen dazu mit einem Formular direkt bei Mylan den Impfstoff ordern.

Auch in Hessen ist Ende vergangener Woche bekannt gegeben worden, dass Ärzte wieder Grippe-Vakzinen über die Apotheken ordern könnten, nachdem Mylan Produktchargen umgeleitet habe, die ursprünglich für den Export nach Polen und Griechenland bestimmt waren.

Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Versorgungsmangel mit in Deutschland zugelassenen saisonalen Influenza-Impfstoffen festgestellt und somit die Impfung entsprechend den Empfehlungen der STIKO nicht flächendeckend sichergestellt sei. Das war die Grundlage für die Allgemeinverfügung der Landesdirektion. (sve)

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden