Altersgrenze

Ärzte dürfen wieder unbegrenzt arbeiten

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Vertragsärzte dürfen nun überall so lange arbeiten, wie sie es möchten. Die Altersgrenze von 68 Jahren wird abgeschafft. Die neue Regelung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2008 in Kraft. Bereits mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz war die Altersgrenze in jenen Planungsbezirken aufgehoben worden, in denen die Landesausschüsse Unterversorgung festgestellt haben.

Günstig ist die Neuregelung auch für Ärzte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. September ihre Praxis nach dem alten Recht aufgeben mussten, aber noch keinen Nachfolger gefunden haben. Ist die Praxis nicht nachbesetzt, können Ärzte durch Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Tätigkeit als Vertragsarzt wieder aufnehmen. Allerdings muss dies der Vertragsarzt bis zum 31. März erklären.

Die Altersgrenze für Vertragsärzte war in den 90er Jahren mit dem Gesundheits-Strukturgesetz eingeführt worden, nachdem die Organisationen der Ärzteschaft selbst über die damalige Ärzteschwemme geklagt hatten. (HL)

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