Chefarztverträge

BÄK fordert, Vorgaben zu verschärfen

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BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte (VLK) haben sich dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Vorgaben für Chefarztverträge zu verschärfen.

Dazu haben BÄK und Deutsche Krankenhausgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem VLK eine neue Formulierung für eine Gesetzesnovelle vorgelegt. Demnach soll der Paragraf 136 a SGB V künftig sämtliche Zielvereinbarungen ausschließen, die Gehaltzuschläge bei "einzelnen Leistungen oder bei Leistungsmengen, Leistungskomplexen oder Messgrößen" in Aussicht stellen.

In der Fassung des Gesetzes von 2013 sind diese Vorgaben allgemeiner formuliert.

Eine Auswertung von Arbeitsverträgen hatte ergeben, dass viele Vereinbarungen nach wie finanzielle Anreize mit Leistungsmengen sowie anderen Messgrößen verknüpfen. Darauf reagieren BÄK und DKG mit ihrem präziseren Vorschlag, da Krankenhausträger in der Praxis weiterhin Arbeitsverträge geschlossen haben, die das Gesetzesziel letztlich unterlaufen.

Deutlich werden solle, dass Chefärzte in ihrer Verantwortung für Diagnostik und Therapie unabhängig und nicht den Weisungen eines Krankenhausträgers unterworfen sind, hieß es. (wer)

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