Berufsordnung geändert

Bayerischer Ärztetag präzisiert Doku-Pflichten

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Auf Beschluss des Bayerischen Ärztetages soll die Berufsordnung für Ärzte mit Blick auf Dokumentationspflichten geändert werden. Danach sollen Patienten jederzeit ihre Akte sehen dürfen, es sei denn "erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter" stünden dem entgegen.

Der Arzt habe zudem die Möglichkeit, einzelne Aufzeichnungen auszunehmen, "wenn sein Interesse am Schutz seines Persönlichkeitsrechts das Interesse des Patienten an der Einsichtnahme überwiegt". Der neue Paragraf soll ab Anfang 2018 gelten.

Der Änderung waren Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen: Der Ärztetag und das Gesundheitsministerium vertraten unterschiedliche Auffassungen, ob die Regelung Patientenrechte ausreichend berücksichtigt. (cmb)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen