Kammerwahl

In Berlin läuft die Vorschlagsfrist

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Ärzte in Berlin sind aufgefordert, Wahlvorschläge für die Kammerwahl einzureichen. Die Frist für die Einreichung läuft bis 10. August.

Kandidieren können grundsätzlich alle regulären Berliner Kammermitglieder. Ein Wahlvorschlag muss mindestens fünf Bewerber umfassen. Nach oben gibt es keine Grenze. Jeder Vorschlag muss mindestens 20 Unterstützer haben. Über die Zulassung entscheidet der Wahlausschuss.

Die eigentliche Wahl zur Delegiertenversammlung erfolgt dann im Oktober und November dieses Jahres als Briefwahl. (ami)

Alle weiteren Informationen gibt es auf der Webseite der Ärztekammer Berlin:

https://bit.ly/2K4VnVa

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Wahl am 13. Mai

Streit wird in der Ärztekammer Saarland selten honoriert

128. Deutscher Ärztetag

Psychosomatische Grundversorgung für Pädiater bleibt in der MWBO

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden