Versorgungsgesetz

MVZ kritisieren völlig unklaren Wechsel bei Arztstellen

Spahns Versorgungsgesetz findet bei den MVZ nicht nur Zustimmung.

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BERLIN. Vor einem "bunten Teppich an Ermessensentscheidungen" in der Folge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes warnt der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ). Nach den aktuellen Formulierungen des Gesetzentwurfs (Paragraph 103 e,bb) ständen alle ärztlichen Personalwechsel in Praxen und MVZ unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die Zulassungsausschüsse. " . . . Der Zulassungsausschuss kann den Antrag auf Nachbesetzung der Arztstelle ablehnen, wenn eine Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist", heißt es im Gesetzentwurf.

Diese Formulierung schaffe eine Analogie zwischen Arztstelle und Arztsitz, die nicht begründet sei. Sie schaffe zudem für die MVZ in hohem Maße Investitionsunsicherheiten, zum Beispiel bei der Anschaffung von Großgeräten.

Mögliche Kündigungen von Ärzten und Unwägbarkeiten, ob die Stelle überhaupt nachbesetzt werden könne, seien bei Banken schwer darstellbar, heißt es in der Stellungnahme des BMVZ zur Verbändeanhörung am Mittwoch.

Die Beschränkungen einzelner Träger, wie zum Beispiel die Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen, hält der BMVZ für patientenunfreundlich. Unverständlich sei auch, dass Ärztenetze zwar künftig MVZ gründen dürfen sollen, aber nur in unterversorgten Gebieten. Das behindere vertragsärztliche Trägerstrukturen. (af)

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