Pflegegesetze

Opus magnum mit Haken und Ösen

Fleiß bescheinigen fast alle Koalitionäre Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). 28 Gesetze seines Ressorts passierten seit 2013 den Bundestag. Die "Ärzte Zeitung" unterzieht die wichtigsten Gesetze einem Haltbarkeitstest: Welche Regelungen greifen, welche bleiben bisher Placebo?

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Die Pflegereform gilt als Opus magnum der Gesundheitspolitik der Großen Koalition. Sie besteht aus vier Gesetzen. Reibungslos läuft die Umsetzung auch an dieser Stelle nicht.

  • Pflegestärkungsgesetz 1: Mit dem Gesetz hat die Koalition den Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte angehoben(plus Zuschlag für Kinderlose). Novum: Mehr als eine Milliarde Euro aus der Beitragserhöhung fließen in einen Vorsorgefonds, der ab 2035 wieder abgeschmolzen werden soll, um Beitragsanhebungen zu dämpfen. In der Sprachregelung der Regierung heißt das, die "Generationengerechtigkeit in der Finanzierung der Pflegeversicherung erhalten."

Das Gesetz erleichtert das Kombinieren verschiedener Angebote. Tagespflege, Kurzzeitpflege und Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige sollen Pflege und Beruf vereinbarer machen. Jährlicherhalten damit die ambulante Pflege 1,4 Milliarden Euro und die stationäre Altenpflege 1,2 Milliarden Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2015.

  • Pflegestärkungsgesetz 2: Mit dem Gesetz hat die Koalition den Pflegebedürftigkeitsbegriff geändert. Er erfasst nun auch Menschen, die eingeschränkt alltagstauglich sind, also zum Beispiel an einer Demenz erkrankt sind. Um feiner justieren zu können, wurden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Medizinischen Dienste und Medicproof erteilen dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bislang gute Noten.

Zur Finanzierung wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2017 um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Das Gesetz trat Anfang 2016 in Kraft, der neue Begriff greift seit 2017.

Mit dem Gesetz wurde auch eine Reform des "Pflege-TÜVs" aufs Gleis gesetzt. Qualitätsmängel in Heimen sollen nicht mehr durch in die Irre führende, ausgezeichnete "Schulnoten" kaschiert werden können. Das Projekt wird voraussichtlich erst 2020 umgesetzt, angepeilt war zunächst das Jahr 2019.

  • Pflegestärkungsgesetz 3: Damit hat der Gesetzgeber den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in die Sozialhilfe geholt. Zudem sollen die Kommunen eine stärkere Rolle bei der Pflegeberatung spielen können. Das soll in Modellkommunen erprobt werden.

Noch hakt die Umsetzung des Gesetzes, weil die Kassen, die die Beratung bislang leisten, und die Kommunen über Kreuz liegen.

Mit dem PSG III erhielten die Medizinischen Dienste umfassendere Kontrollmöglichkeiten. Damit soll das Treiben betrügerischer Pflegedienste eingedämmt werden.

  • Pflegeberufegesetz: Das Pflegeberufegesetz soll aus den bisherigen Berufen Altenpfleger sowie Kranken- und Kinder- und Jugendkrankenpfleger ein einheitliches Berufsbild schmieden.

Das ist vorerst an heftigem Widerstand quer durch die Fraktionen vor allem von CDU und SPD gescheitert. Als generalistisch gilt nun ab 2020 nur die Ausbildung zum Krankenpfleger. Nach zwei gemeinsamen Jahren sollen Interessenten an den Berufen von Alten-und Kinderkrankenpfleger in die Spezialisierung ausscheren und dann auch die bisherigen Berufsbezeichnungen weiter verwenden können. (af)

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