Umstrittene Teillegalisierung

„Fehler“, „Rohrkrepierer“: Unions-Ministerien nehmen Cannabis-Gesetz ins Visier

Seit April 2024 gilt die Cannabis-Teillegalisierung. Zu steigendem Konsum habe die Novelle nicht geführt, heißt es in einem neuen Evaluationsbericht. Unionsgeführte Ministerien in Bund und Ländern sehen gleichwohl dringenden Handlungsbedarf.

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Ein Mann hält einen Joint in der Hand und zieht daran.

Heiß umkämpft bis zum heutigen Tag: die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ab 18 Jahren.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Berlin/München. Nach der Krankenhausreform droht einem weiteren „Ampel“-Gesetz die teilweise Rückabwicklung. Zwei Jahre nach Inkrafttreten gerät das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis (KCanG) ins Visier – insbesondere die unionsregierten Bundesministerien für Gesundheit, für Inneres sowie für Familie stören sich an der Novelle, die zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist.

Gesundheitsministerin Nina Warken nennt das Gesetz einen „Fehler“. Frühinterventionen, die junge Menschen vom Cannabis-Konsum abhalten sollten, seien stark zurückgegangen, so die CDU-Politikerin. Darüber hinaus sei die „verschwommene Grenze“ zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu medizinischen Zwecken ein wachsendes Problem.

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Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht mit Blick auf das Cannabisgesetz gar von „Rohrkrepierer“. Bedenken der Sicherheitsbehörden seien nicht berücksichtigt worden. Die Folgen: „Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt.“ Familienministerin Karin Prien fordert, beim KCanG „dringend nachzusteuern“, damit Cannabis keine „Einstiegsdroge“ werde.

Anlass der Äußerungen ist die zweite Evaluation der Canabis-Teillegalisierung im Rahmen des Forschungsprojekts „Ekocan“. Beteiligt sind Forscher der Universitäten Hamburg, Düsseldorf und Tübingen. Schwerpunkte der Evaluation sind die Auswirkungen der Teillegalisierung auf die organisierte Kriminalität, den Gesundheits- sowie den Kinder- und Jugendschutz und Entwicklungen zum Medizinalcannabis.

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Die Forscher halten fest, dass ein „moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis“ aus „grundsätzlich legalen Quellen“ stamme. Seit der Teillegalisierung würden immer mehr Konsumierende Cannabis selber anbauen oder bezögen es aus Apotheken.

Und: „Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.“ Auswirkungen des Gesetzes auf die organisierte Kriminalität ließen sich noch nicht abschließend bewerten.

„Größter prinzipiell legal-kommerzieller Markt“

Gleichwohl, so die Forscher, habe die Reform aus Sicht der Polizei zu Schwierigkeiten bei der Verfolgung des noch immer existierenden illegalen Cannabis-Handels geführt. Problematisch sei auch, dass Deutschland mit dem Gesetz den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen habe. Das führe zu einer zunehmenden Gefährdung des Gesundheitsschutzes.

So zeigten die vorliegenden Daten, dass Frühinterventions- und Beratungsangebote für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, infolge der Reform deutlich seltener in Anspruch genommen würden als vor Einführung der Novelle. „Denn es gibt durch die Justiz keine regelhaften Zuweisungen zu Frühinterventionskursen mehr“, so die Begründung der Forscher.

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Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen den dafür relevanten Akteuren aufgrund unklarer Zuständigkeiten verkompliziert. Hier seien Korrekturen des Gesetzgebers zu erwägen.

Mit Korrekturen am Cannabis-Gesetz aber will sich etwa Bayern nicht abfinden. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) fordert, die Bundesregierung müsse die Cannabis-Legalisierung zu Genusszwecken möglichst schnell „komplett“ zurücknehmen. Diese führe „zu einer Normalisierung des Cannabiskonsums“ und erweise damit allen Bemühungen um eine bessere Suchtprävention einen „Bärendienst“.

SPD-Fraktion spricht von „Lernprozess“

Aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt es dagegen, die Teillegalisierung von Cannabis war und sei ein Paradigmenwechsel – weg von reiner Repression, hin zu mehr Gesundheitsschutz und Realitätssinn in der Drogenpolitik“, so der gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, Dr. Christos Pantazis.

Die Evaluierung bestätige, dass die frühere Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten weder effektiv noch gesundheitspolitisch sinnvoll gewesen sei. Ein Rückfall in alte Muster wäre daher ein klarer Rückschritt. Pantazis: „Wir stehen am Anfang eines Lernprozesses, nicht am Ende. Entscheidend ist jetzt, dass wir konsequent nachsteuern – insbesondere beim Schutz von Kindern und Jugendlichen.“ (hom)

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