Pleite-BKK muss Mitarbeiter weiterbeschäftigen
BERLIN (mwo). Die Pleite-Krankenkasse City BKK wird ihre Mitarbeiter nicht los. Denn die Kündigungen sind unwirksam, urteilte kürzlich das Arbeitsgericht Berlin.
Veröffentlicht:Wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hatte das Bundesversicherungsamt die City BKK zum 30. Juni 2011 geschlossen. Rund 168.000 Versicherte mussten sich eine neue Krankenkasse suchen, 400 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz.
Doch die Mehrheit der Beschäftigten nahm dies nicht hin. Nach Informationen der "Berliner Morgenpost" haben 250 von ihnen gegen das Ende ihres Arbeitsverhältnisses geklagt.
Kasse hätte Sozialauswahl vornehmen müssen
In zunächst vier Fällen hat nun das Arbeitsgericht Berlin den Mitarbeitern Recht gegeben. Hintergrund sind die Abwicklungsarbeiten, für die die Kasse auch nach ihrer Schließung noch Mitarbeiter braucht.
Daher hätte in dem bei Massenentlassungen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Sozialauswahl geklärt werden müssen, wer sofort gehen muss und wer noch bleiben kann.
Ein solches Auswahlverfahren habe es aber nicht gegeben, rügte das Arbeitsgericht. Daher seien die Kündigungen unwirksam.
Gegen diese Urteile kann die City BKK Berufung zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Az.: 21 Ca 7861/11 und weitere