Pflegeversicherung

Zahl der Bedürftigen steigt um 350.000

Die Drei-Millionen-Marke ist gerissen. Mit der Pflegereform der Großen Koalition steigt die Zahl der Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung sprunghaft an.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Seither Januar 2017 werden auch Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz bei der Pflegebegutachtung stärker berücksichtigt.

Seither Januar 2017 werden auch Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz bei der Pflegebegutachtung stärker berücksichtigt.

© Friso Gentsch / dpa

BERLIN. Die Pflegereform der Großen Koalition hat in der sozialen Pflegeversicherung einen Leistungsschub ausgelöst. Im laufenden Jahr ist die Zahl der Leistungsempfänger um deutlich mehr als 350.000 angestiegen. Davon gehen allein 220.000 auf die Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs seit 1. Januar zurück. Das geht aus den Statistiken der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes hervor.

Damit hat die Zahl der Bezieher von Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung nun die Marke von 3,1 Millionen überschritten. Die private Assekuranz versorgt zusätzlich derzeit rund 188.000 pflegebedürftige Menschen.

Pflegebedürftige erreichen höhere Pflegegrade

"Mehr pflegebedürftige Menschen werden anerkannt, und sie erreichen durch die neue Pflegebegutachtung höhere Pflegegrade", sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts, Peter Pick, am Montag der Nachrichtenagentur "dpa".

Zur Erinnerung: Seit 1. Januar gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Er zielt nicht mehr nur auf körperliche Beeinträchtigungen, sondern nimmt die Alltagskompetenz insgesamt in den Blick. So können nun mehr Menschen als bisher Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Deutlich höhere Chancen als bisher haben damit auch Menschen, die an einer Demenz leiden.

Die Medizinischen Dienste haben in den ersten neun Monaten 1,38 Millionen Pflegebegutachtungen vorgenommen. In dieser Zahl sind auch die Anträge auf Neubegutachtung oder Höherstufung enthalten. Da bei der Umstellung eine strenge Stichtagsregel galt, erfolgten 268.000 Begutachtungen noch nach dem alten Verfahren.

Wer seinen Antrag vor dem 1. Januar eingereicht hatte, wurde einer Pflegestufe zugeordnet und dann nach den gesetzlichen Vorgaben in das neue System der Pflegegrade überführt. Inzwischen würden keine Begutachtungen nach dem alten Modell mehr anfallen, sagte eine MDS-Sprecherin der "Ärzte Zeitung" am Montag.

1,1 Millionen Begutachtungen

Von den 1,1 Millionen Begutachtungen in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres führten 17,6 Prozent zum Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 empfahlen die Gutachter für 29,1 Prozent. Knapp zwei Fünftel der Begutachteten wurden als schwer oder schwerst beeinträchtigt eingeordnet, also in die Grade 3, 4, und 5. Als "nicht bedürftig" sahen die Gutachter knapp 150.000 Antragsteller an (13,6 Prozent).

Die Pflegereform der aktuellen Großen Koalition gilt als eine der größten Reformen einer Sozialversicherung in Deutschland überhaupt.

Die Versicherten mussten dafür einen Anstieg ihrer Beiträge in zwei Teilschritten um 0,5 Prozentpunkte auf 2,55 und 2,8 Prozent für Kinderlose hinnehmen. Darüber fließen im Vergleich zu 2014 rund sechs Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegeversicherung. Eine gute Milliarde im Jahr kommt nicht direkt der Versorgung zugute, sondern wird in einem Vorsorgefonds angespart.

Dieser in der Sozialversicherung einmalige Kapitalstock soll ab 2035 den Anstieg der Beiträge dämpfen helfen. Im vergangenen Jahr hat die Pflegeversicherung knapp 29 Milliarden Euro für die ambulante und stationäre Versorgung der Versicherten ausgegeben. (mit Material von dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die 115 – stiller Pflegeservice

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