Vorsorgevollmacht - Patienten suchen Rat bei ihren Hausärzten
NEU-ISENBURG (juk). Niemand muß sich willenlos in die Hände anderer begeben, wenn er etwa wegen Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Für diesen Fall läßt sich schon vorab Wichtiges in Form von Vorsorgeverfügungen festlegen. Ärzte können hier eine wichtige Beratungsfunktion für Patienten wahrnehmen.