Berlin

Verhandlungen laufen noch

Veröffentlicht:

In Berlin ist noch offen, ab welcher Fallwertüberschreitung und bei welchem Leistungsspektrum Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden können. Die Verhandlungen mit den Kassen laufen noch. Fest steht das Verfahren zur Geltendmachung solcher Besonderheiten: Ärzte müssen in jedem Fall einen Antrag bei der KV Berlin stellen.

Die KV sichert zu, dass die für Praxisbesonderheiten gebildeten Rückstellungen auch dann ausreichen, wenn nun neue Regelungen greifen sollten.(ami)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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