Kunstfehler

Pflichten der Kassen meistens bekannt

Veröffentlicht:

BERLIN. Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten wissen, dass sie von ihrer Krankenkasse im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers Unterstützung erhalten. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage, die der AOK-Bundesverband aus Anlass des "Tages der Patientensicherheit" am 17. September veröffentlicht hat. Danach ist 60 Prozent der Befragten bekannt, dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers zu unterstützen. Zwei Drittel aller Befragten sind laut AOK zudem darüber informiert, dass diese Unterstützung der Kassen kostenfrei ist. (maw)

Mehr zum Thema

Hotline, Website und Schulungen geplant

Lauterbach kündigt Gesetz zur Suizidprävention an

Junges Forum auf dem DGIM-Kongress

Appell für eine bessere Fehlerkultur

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden