Direkt zum Inhaltsbereich

Manchmal müssen Eltern auch das Zweitstudium sponsern

Wie lange müssen Eltern dem Nachwuchs die berufliche Ausbildung finanzieren? So viel schon vorneweg: Eine starre Altersgrenze gibt es nicht.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Büffeln in der Abendschule - ohne Geld der Eltern.

Büffeln in der Abendschule - ohne Geld der Eltern.

© Foto: Kati Neudertwww.fotolia.de

Eltern müssen ihren Kindern zwar grundsätzlich nur eine erste Berufsausbildung finanzieren. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor Jahren entschieden: Beruhte die erste Ausbildung "auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabungen" der Tochter oder des Sohnes, so haben die Eltern auch während einer Zweitausbildung Unterhalt zu leisten. Dasselbe gilt, wenn Eltern ihr Kind gegen ihren Willen "in einen nicht befriedigenden Beruf" gedrängt haben, der ihren Begabungen und Neigungen nicht entsprochen hat, etwa weil es später einmal den Laden der Eltern übernehmen sollte. (Az.: XII ZR 230/97)

Und in einem zweiten Grundsatzurteil entschied der BGH: Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt während einer zweiten Ausbildung verpflichtet, wenn diese mit der ersten Ausbildung in einem "engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang" steht. Hier ging es um eine junge Frau, die nach ihrer Lehre als Bauzeichnerin Architektur studiert hat (Az.: IVb ZR 51/88).

Weitere Gerichtsurteile zum Thema mit wechselndem Erfolg für Eltern und ihre Sprösslinge: Haben Eltern ihrer Tochter eine Ausbildung zur Europasekretärin finanziert und war sie bereits zwei Jahre lang in diesem Beruf tätig, so kann sie nicht für ein Studium der Volkswirtschaftslehre Unterhalt verlangen (Az.: XII ZR 148/99).

Eltern schulden ihren Kindern Ausbildungsunterhalt zwar grundsätzlich bis zum Abschluss der Regelschule. Bei mehrmaligem Sitzenbleiben entfällt der Anspruch aber nicht automatisch. Es ist zu prüfen, ob es den Eltern noch zuzumuten ist, ihrem Kind weiter Geld zu zahlen - etwa weil "trotz der langen Schulzeit noch eine positive Erfolgsprognose gestellt werden" konnte (Oberlandesgericht Köln, Az.: 4 UF 90/04).

Macht ein Sohn nach dem Realschulabschluss eine Ausbildung zum Industriemechaniker, entschließt er sich jedoch, danach seine Fachhochschulreife nachzuholen und ein Studium zu beginnen, kann er keine Unterhaltszahlungen mehr verlangen, weil Ausbildung und Studium "in keinem sachlichen Zusammenhang" stehen (Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 11 UF 64/01).

Beginnt ein Mädchen vier Jahre nach dem Hauptschulabschluss mit einem Kurs an der Abendschule, um den Realschulabschluss nachzuholen, muss der Vater - der von Kind und Frau getrennt lebt - keinen Ausbildungsunterhalt zahlen. Ein Anspruch auf Unterhalt besteht nur, wenn es "angesichts der schulischen Leistungen angemessen erscheint" - was hier nicht angenommen worden war (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 9 WF 159/07).

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum das Altersvorsorgedepot ein Quantensprung ist

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos.

© Peter Steffen/dpa

DEGAM-Kongress

Wie viele KHK-Patienten rauchen?