Degressive Abschreibung muss gezwölftelt werden

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NEU-ISENBURG (eb). Noch bis Ende 2010 können Ärzte die degressive Abschreibung nutzen. Auf bewegliche Wirtschaftsgüter wie Ultraschallgeräte oder auch Praxis- Pkw können dabei maximal 25 Prozent auf den jeweiligen Restwert abgeschrieben werden.

Aber: Die degressive Abschreibung ist keine Jahresabschreibung, sondern muss gezwölftelt werden. Wer beispielsweise jetzt einen Praxis-Pkw für 30.000 Euro kauft, kann 1/12 von 7500 Euro, also 625 Euro steuerlich geltend machen.

Im Tipp des Tages der "Ärzte Zeitung" vom 8. Dezember wurde versehentlich eine falsche Abschreibungssumme mitgeteilt.

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