Charité

Geheimes Sonderkonto für "Millionen"?

Verwaltungspauschalen auf das Sparbuch: Diesem Vorwurf sieht sich die Charité ausgesetzt. Es soll um viele Millionen Euro aus Drittmitteln gehen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Berliner Charité soll Forschungsgelder in Millionenhöhe nicht ausgegeben und auf "Sonderkonten" gehortet haben. Nach einem bislang unbestätigten Bericht der "Berliner Morgenpost" soll so ein Guthaben von "rund 40 Millionen Euro" entstanden sein. Die Charité spreche von einem "zweistelligen Millionenbetrag", die genaue Summe werde noch geprüft.

Die Gelder sollen dem Bericht zufolge aus Verwaltungskostenpauschalen von Drittmittelgebern stammen. Die Charité, Europas größtes Universitätsklinikum, bezeichnete ihr Vorgehen in dem Bericht als "über viele Jahre praktizierte Handhabung". Dies sei auch in anderen Unikliniken nicht unüblich. Die Gelder seien nicht verloren.

Die Gelder sollen von Wirtschaftsprüfern bei ihren Kontrollen für den Jahresabschluss 2013 entdeckt worden sein. Die Vorstellung des Jahresabschlussberichts wurde zunächst vertagt. Im Aufsichtsrat sei laut dem Zeitungsbericht die Rede von einer "Buchführung ohne echte Kontrolle". (eb)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Hilfe gegen Fachkräftemangel

Leipziger Kliniken gründen Sprachschule für ausländische Pflegekräfte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden