Gesetz

eAU an Arbeitgeber ist beschlossen

Vom Bundestag beschlossen: Die Krankmeldung soll künftig durch eine digitale Bescheinigung für den Arbeitgeber erfolgen – sprich: papierlos.

Veröffentlicht:
So sieht sie derzeit noch aus: die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auf Papier.

So sieht sie derzeit noch aus: die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung auf Papier.

© Bernd_Leitner / Fotolia

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstagabend das 3. Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Dem Reformpaket muss nur noch der Bundesrat abschließend zustimmen. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Einführung des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber bei der Krankenkasse ab Januar 2021.

Wiederholt hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung in diesem Zusammenhang gefordert, auf den Ausdruck für Patienten künftig zu verzichten, um die Einführung der eAU nicht mit Mehrarbeit in den Praxen einhergehen zu lassen. Das Bürokratieentlastungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass trotz digitaler Weiterleitung der AU an die Kasse und von dort an den Arbeitgeber auch in Zukunft den Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier ausgehändigt werden muss.

Unterstützung für die KBV-Forderung kommt jetzt auch von Kassenseite. Thomas Ballast, Vize-Chef der Techniker Krankenkasse, erklärte am Freitag, mit der Beibehaltung des Papierausdrucks werde „eine Chance vertan“.

Ballast: „Bei 75 Millionen Krankmeldungen, die jedes Jahr anfallen, könnten mit der vollständigen Digitalisierung der Krankschreibung künftig weitere Millionen bedruckte Blätter eingespart werden.“

Änderungen an dem Gesetz könnten nurmehr über den Bundesrat erfolgen. Der hat jedoch bereits am 11. Oktober eine Stellungnahme abgegeben und darin zwar angemerkt, das Gesetz bleibe „hinter den Möglichkeiten für eine echte Bürokratieentlastung zurück“. Konkrete Änderungswünsche zur eAU wurden jedoch nicht angemeldet.

Allerdings steht das Gesetz nun auf der Tagesordnung einer für den 28. Oktober anberaumten Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses. Fraglich, ob die Länderkammer nochmals nachjustiert. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz mit reduzierter Pumpfunktion

Niere schützen bei HFrEF – aber wie?

Nutzen überwiegt Risiken

Mammografie jetzt auch für Frauen ab 45

Lesetipps
Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?