Weihnachtsgeld trotz Freiwilligkeitsvorbehalt

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NEU-ISENBURG (eb). Behält sich ein Arbeitgeber für die Zahlung eines 13. Monatsgehalts sowohl vor, diese Leistung freiwillig zu gewähren, als auch, sie jederzeit widerrufen zu können, sind beide Klauseln unwirksam.

Das entschied das Arbeitsgericht Freiburg. Denn aufgrund der Kombination beider Klauseln sei nicht erkennbar, unter welchem Vorbehalt die Leistung gewährt werden soll.

Az.: 10 Ca 3/08

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