Weniger Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlasten Bundessozialgericht

Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen Jahr zwar weniger Verfahren, entschied aber einige wichtige Grundsatzurteile für Ärzte.

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BSG in Kassel: Weniger Fälle aber einige Grundsatzurteile für Ärzte im vergangenen Jahr.

BSG in Kassel: Weniger Fälle aber einige Grundsatzurteile für Ärzte im vergangenen Jahr.

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KASSEL (mwo). Die Zahl neuer Verfahren vor dem Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Grund ist ein Zuwachs bei den Nichtzulassungsbeschwerden um mehr als die Hälfte auf 79. Dagegen ging die Zahl der Revisionen um zehn auf 39 zurück.

Grund bei den Revisionen seien die Wirtschaftlichkeitsprüfungen, sagte der Vorsitzende des Vertragsarztsenats, Ulrich Wenner. Angesichts von Individualbudgets und jetzt den Regelleistungsvolumina spielten sie kaum noch eine Rolle. Streitigkeiten um neue Gesetze, etwa dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz aus 2007, kämen erst jetzt zum BSG hoch.

Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde wollen Beteiligte einen Streit vor das BSG bringen, obwohl das Landessozialgericht dies abgelehnt hat. Die Zulassungspraxis vieler Landesgerichte sei restriktiv, die Beschwerde daher im Trend, sagte Wenner. Ein Teil des Zuwachses gehe aber auch darauf zurück, dass aus Verfahrensgründen zwei Fälle mit zusammen zwölf Beschwerden beim BSG angekommen seien.

133 Verfahren konnte der Sechste Vertragsarztsenat 2010 erledigen, 23 mehr als 2009. Damit ging die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren um 15 auf 67 zurück.

Das BSG insgesamt verzeichnete im letzten Jahr 3110 Neueingänge, davon 2457 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden, vier Prozent weniger als im Vorjahr. Auch beim Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen waren die Eingänge mit 374 leicht rückläufig.

Zu den wichtigsten Vertragsarzt-Entscheidungen des vergangenen Jahres gehörten am 3. Februar und nochmals am 18. August 2010 mehrere Urteile zu den Regelleistungsvolumina: Das BSG billigte die Umsetzung durch den Bewertungsausschuss als noch vom Gesetz gedeckt.

Allerdings durften die KVen, im konkreten Fall Baden-Württemberg, sich dann nicht noch weiter von den gesetzlichen Vorgaben entfernen. Ebenfalls am 3. Februar 2010 entschied das BSG, dass die KBV nicht gegen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses klagen kann.

Nach einem Urteil vom 23. Juni kann ein Arzt mit Festgehalt nicht als niedergelassener Arzt auftreten; ohne Anstellungsgenehmigung müssen die KVen seine Leistungen nicht vergüten.

Am 13. Oktober urteilte der Vertragsarztsenat im Fall eines Psychotherapeuten, dass eine volle Stelle als Arbeitnehmer auch mit einem hälftigen Versorgungsauftrag nicht vereinbar ist.

Am 17. Februar entschied der Erste BSG-Senat, dass die Krankenkassen das Einfrieren und Lagern von Eierstockgewebe bezahlen müssen, wenn der Patientin Empfängnisunfähigkeit droht.

Der Dritte Senat grenzte am 16. Juni die Häusliche Krankenversicherung von der Pflegeversicherung ab; im Ergebnis müssen sich die Krankenkassen stärker an einer Rund-um-die-Uhr-Pflege beteiligen.

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