Wohneigentum

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KARLSRUHE (mwo). Für Wohnungseigentümer, die versehentlich nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen wurden, sind die dort gefassten Beschlüsse nicht automatisch nichtig.

Veröffentlicht:

Nur wenn ein Eigentümer gezielt draußen gehalten wurde, muss sich neu getroffen werden, so der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Anfechten kann der Ausgeschlossene die gefassten Beschlüsse aber immer.

Az.: V ZR 235/11

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