Urteil

Pflegekräfte an der Charité dürfen weiterstreiken

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Pflegekräfte der Charité können ihren unbefristeten Streik fortsetzen. Die Universitätsklinik unterlag mit ihrer Forderung, den Streik zu untersagen, in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Die Richter hätten den Ausstand für rechtlich zulässig gehalten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Arbeitsniederlegungen seien nicht unverhältnismäßig.

Die bestehende Notfallvereinbarung zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Klinik sah das Gericht als ausreichend an. Sie stelle sicher, dass Patienten durch den Streik nicht zu Schaden kämen.

Es sei anzunehmen, dass die Pfleger ihrer Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht würden. Gegen das Urteil könne die Charité mit Rechtsmitteln nicht weiter vorgehen.

Am Mittwoch beteiligten sich an der Charité am dritten Tag in Folge mehrere hundert Pfleger an dem Ausstand. Verdi fordert unter anderem mehr Personal und Quoten zu Mindestbesetzungen auf den Stationen. (dpa)

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden