EU-Gericht

Bisphenol A – ein besorgniserregender Stoff

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BPA ist auch in Kassenzetteln aus Thermopapier enthalten.

BPA ist auch in Kassenzetteln aus Thermopapier enthalten.

© Quentin Salinier / Sud Ouest / Photopqr / dpa

LUXEMBURG. Die in vielen Alltagsprodukten enthaltene Chemikalie Bisphenol A ist nach einem Urteil des EU-Gerichts zu Recht als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, den auch als BPA bekannten Stoff auf eine entsprechende Warnliste zu setzen. Er gilt als hormonell wirksam und schädlich für die Fortpflanzung (Rechtssache T-185/17).

Bisphenol A ist nach Angaben des Umweltbundesamts eine der am meisten genutzten Chemikalien. Der Stoff wird in der Kunststoff-Produktion verwendet. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon hergestellt. BPA ist in Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen oder auch Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen enthalten.

Wer hat geklagt?

Der Hersteller- und Importverband PlasticsEurope hatte gegen die Einstufung als besonders besorgniserregender Stoff nach der REACH-Verordnung geklagt. Die Kläger kritisierten, dass die EU-Behörden Bisphenol A als Zwischenprodukt nicht von der Einstufung ausgenommen hatten. Gemeint ist ein Stoff, der nur in der Produktion entsteht oder verwendet wird und selbst nicht in Verkehr kommt.

Die EU-Richter wiesen dies zurück. Der Status als Zwischenprodukt schließe die Einstufung als besonders besorgniserregend nicht aus. Die Aufnahme in eine „Kandidatenliste“ für zulassungspflichtige Stoffe diene vor allem der besseren Information: Öffentlichkeit und Fachkreise sollten so besser über Risiken und Gefahren aufgeklärt werden, erläuterte das Gericht. (dpa)

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