Landessozialgericht Potsdam
Neues Analysegerät muss nicht sofort ein höheres Laborbudget zur Folge haben
Das Laborbudget ist an den Laborfallwerten des Vorjahres ausgerichtet. Die Anschaffung eines neuen Analysegeräts ist laut LSG Potsdam noch kein Grund, davon im Einzelfall abzuweichen.








