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Neue Aufgaben stärken GBA und IQWiG

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Allen liberalen Bekenntnissen zur Marktwirtschaft zum Trotz: Gerade mit dem Arzneimittel-Sparpaket stärkt die Koalition die Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses und des IQWiG. Grundsätzlich muss künftig jedes neue Arzneimittel eine rasche Nutzenbewertung durchlaufen, um festzustellen, ob es sich um einen innovativen Solisten oder um ein zu bereits eingeführten Arzneimittel "nur" gleichwertiges Präparat handelt.

Spannend dabei ist die Frage, welche methodischen Anforderungen an die Nutzenbewertung zu stellen sind. Vorschläge hierzu liefert ein jüngst im Auftrag des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa) erstelltes Gutachten, an dem unter anderem Professor J.-Matthias von der Schulenburg mitgewirkt hat. Er und vfa-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer diskutieren beim Hauptstadtforum Gesundheitspolitik im Rahmen des Hauptstadtkongresses mit Dr. Rainer Hess (GBA) und Dr. Stefan Lange (IQWiG) über die neuen Aufgaben der beiden Institutionen.

Aus der Sicht der Medizintechnik-Industrie, die Dr. Meinrad Lugan vertritt, gestaltet sich von Anfang an die Unvereinbarkeit von Erlaubnisvorbehalt für ambulante Medizin und Verbotsvorbehalt für Klinikleistungen als diskriminierend für Innovationen. Letztlich kann nur der Gesetzgeber den Widerspruch auflösen, der sich schon in der Vergangenheit als ein Hemmnis für die ambulante Medizin erwiesen hat. (HL)

Hauptstadtforum Gesundheitspolitik beim Hauptstadtkongress; 5. Mai, 16.15 bis 18.00 Uhr; Neues und Aktuelles vom GBA und vom IQWiG.

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