Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Praxiswissen Quickcheck

Krankenfahrt: Tipps für die Verordnung

Die AOK hat ihr Online-Lernprogramm zu Muster 4 – der Verordnung von Krankenfahrten – aktualisiert.

Veröffentlicht:

Berlin. Die AOK hat die Reihe ihrer Online-Lernprogramme für niedergelassene Ärzte und Medizinische Fachangestellte auf den neuesten Stand gebracht: Mit einem aktualisierten „Praxiswissen Quickcheck“ zur Krankenbeförderung können sich Praxisteams jetzt über die Regeln zur Verordnung von Krankenfahrten informieren. Abrufbar ist das Programm unter www.aok.de/gp.

Bei der Verordnung mit dem Mustervordruck 4 zur Krankenbeförderung gibt es Vieles zu beachten – zum Beispiel die medizinische Notwendigkeit eines Transportes oder die Wahl des richtigen Beförderungsmittels. Bei ambulanten Behandlungen werden die Kosten nur in bestimmten Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für diese Ausnahmen ist – abgesehen von Notfällen grundsätzlich eine besondere Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

„Praxiswissen Quickcheck“ mit sechs Fallbeispielen

Jede Fahrt im ambulanten Bereich muss „zwingend medizinisch notwendig“ sein, damit sie verordnet werden kann. Der „Praxiswissen Quickcheck“ vermittelt das notwendige Wissen in einem Lernteil mit sechs Fallbeispielen. Hier können Ärztinnen und Ärzte sowie Praxisteams ihre Kenntnisse testen und vertiefen. Wer den „Quickcheck“ erfolgreich absolviert hat, kann sich die Teilnahme zertifizieren lassen.

Ergänzt wird das Programm durch einen Informationsteil unter dem Titel „Praxiswissen“. Hier sind Erläuterungen zu den einzelnen Fällen abrufbar.

Neben dem „Praxiswissen Quickcheck“ zur Krankenbeförderung gibt es weitere E-Learning-Programme, unter anderem zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege (Muster 12) und zur Verordnung von Heilmitteln (Muster 13). Ziel dieser Programme ist es, Rückfragen der Krankenkassen wegen falsch ausgefüllter Formulare zu vermeiden. Aufgrund der positiven Resonanz soll das Angebot der Lernprogramme weiter ausgebaut werden. (eb)

Weitere Infos unter: www.aok.de/gp (> Berufsfeld Arzt und Praxis)

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