Digitalisierung

Litsch – Entscheidend ist der medizinische Nutzen

Veröffentlicht:

Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, begrüßt, dass die Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen künftig verpflichtet werden sollen, „die positiven Versorgungseffekte ihrer Anwendung nachzuweisen“. Aber der vom Bundesgesundheitsministerium nun vorgelegte Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) geht ihm nicht weit genug.

„Entscheidend ist dabei, dass der medizinische Nutzen dieser Anwendungen im Sinne der Patienten geprüft und bewertet wird“, so Litsch. Außerdem sei zwingend sicherzustellen, dass keine Daten an Dritte gelangen. (reh)

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Karteneinschub im Lesegerät für den E-Arztausweis

© Ingenico Healthcare

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Eine Appendektomie im OP-Saal

© Tobilander / stock.adobe.com

Abrechnung ambulanter Operationen

Aus 22 mach‘ 69: Hybrid-DRG werden im kommenden Jahr deutlich ausgeweitet