Digitalisierung

Litsch – Entscheidend ist der medizinische Nutzen

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Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, begrüßt, dass die Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen künftig verpflichtet werden sollen, „die positiven Versorgungseffekte ihrer Anwendung nachzuweisen“. Aber der vom Bundesgesundheitsministerium nun vorgelegte Referentenentwurf für eine „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV) geht ihm nicht weit genug.

„Entscheidend ist dabei, dass der medizinische Nutzen dieser Anwendungen im Sinne der Patienten geprüft und bewertet wird“, so Litsch. Außerdem sei zwingend sicherzustellen, dass keine Daten an Dritte gelangen. (reh)

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