Pandemie-Management
Corona-Expertenrat soll trotz Ende der Schutzvorgaben vorerst bleiben
Auch wenn ab 1. März keine COVID-Testpflichten für Gesundheitseinrichtungen mehr gelten, will die Bundesregierung das 19-köpfige Wissenschaftsgremium aktuell nicht auflösen.
Veröffentlicht:Berlin. Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung soll trotz des baldigen Endes der letzten staatlichen Schutzvorgaben vorerst erhalten bleiben. Der Rat bestehe weiterhin. Es sei aktuell nicht geplant, ihn aufzulösen, sagte eine Regierungssprecherin auf Anfrage. Das vom Kanzleramt beauftragte Gremium mit 19 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hatte Ende 2021 die Arbeit aufgenommen und zwölf Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten des Krisenmanagements in der Pandemie veröffentlicht – die vorerst letzte im August 2022.
Die verbliebenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz sollen nach Plänen der Bundesregierung in zwei Schritten auslaufen. Zunächst sollen ab 1. März keine Testpflichten für Gesundheitseinrichtungen mehr gelten, außerdem soll die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner entfallen. Zum 7. April soll dann auch die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen auslaufen. Die Regierung bereitet eine entsprechende Verordnung vor. (dpa)