Gastbeitrag
Diabetes und Beruf: Schluss mit pauschalen Ausschlüssen!
Menschen mit Diabetes werden bei Berufswahl oder Berufsausübung mitunter pauschal ausgeschlossen – vor allem dann, wenn sie insulinpflichtig sind. Das ist sozial ungerecht, medizinisch überholt und gesundheitspolitisch problematisch.
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„Kein Hindernis für eine sichere und verantwortungsvolle Berufsausübung“ (Symbolbild).
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In Deutschland leben fast zehn Millionen Menschen mit Diabetes. Viele Betroffene erleben bei der Berufswahl oder Berufsausübung pauschale Ausschlüsse – insbesondere dann, wenn sie mit einem insulinpflichtigen Diabetes leben. Eine Situation, die zum einen sozial ungerecht, medizinisch überholt und gesundheitspolitisch problematisch ist.

Dr. Wolfgang Wagener, Vorsitzender DDG-Ausschuss „Soziales“
© deckbar.de
Zum anderen hat dies auch volkswirtschaftlich hohe Relevanz. Denn diese Personen können nicht in der Form in die Berufswelt eingebunden werden, wie es möglich wäre. Der Ausschuss „Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft hat deshalb ein Positionspapier zu „Diabetes mellitus und Arbeit/Berufstätigkeit“ vorgelegt. Die Botschaft des Papiers ist klar: Diabetes ist in den allermeisten Fällen kein Hindernis für eine sichere und verantwortungsvolle Berufsausübung.
Moderne Diabetestherapie hat das Risiko einer Hypoglykämie deutlich reduziert. Kontinuierliche Glukosemesssysteme (CGM) und automatisierte Insulinabgabe (AID) ermöglichen eine engmaschige Kontrolle mit Warn- und Steuerfunktionen.
Die 2025 aktualisierte AWMF-Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“ dokumentiert diesen Paradigmenwechsel ausdrücklich: Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge sicher führen. Was im Straßenverkehr anerkannt ist, wird im Arbeitsleben jedoch noch häufig ignoriert – etwa bei Polizei, Bundeswehr oder im Luftverkehr.
In Deutschland gelten teils weiter rigide Regelungen, obwohl andere Länder insulinpflichtigen Menschen unter definierten Voraussetzungen den Zugang längst ermöglichen. Zudem stehen pauschale Verbote im Widerspruch zu Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitssatz) sowie zum Arbeitsschutzgesetz, das eine individuelle, tätigkeitsbezogene Beurteilung verlangt.
Individuelle Risikobewertung statt Diagnosestigma
Was folgt aus all dem? Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilungen haben sich am individuellen Hypoglykämierisiko und an der konkreten Tätigkeit zu orientieren – nicht an der Diagnose. Wo diabetologische Fragen relevant sind, sollte der behandelnde Diabetologe oder die behandelnde Diabetologin mit einbezogen werden.
Gleichzeitig ist die informationelle Selbstbestimmung zu wahren; eine Offenlegung der Diagnose ist nur bei konkreten Sicherheitsrisiken erforderlich. Pauschale Ausschlüsse fördern das Verschweigen der Erkrankung – und schaffen damit reale Risiken. Ein offener, fachlich fundierter Umgang erhöht die (Arbeits-) Sicherheit. Was nun ist gesundheitspolitisch geboten?
- Untergesetzliche Regelwerke und Dienstvorschriften müssen an den neuesten Stand der Diabetologie angepasst werden.
- Es braucht klare, interdisziplinäre Leitlinien zum Thema „Diabetes und Arbeit“.
- Präventionsangebote gegen Typ-2-Diabetes im Erwerbsalter sind auszubauen.
Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das: Sie sind zentrale Ansprechperson für Patientinnen und Patienten, die berufliche Fragen klären müssen. Unser Positionspapier bietet ihnen eine fundierte Grundlage für Beratung, Stellungnahmen und die Einbindung in arbeitsmedizinische Prozesse.
Dr. med. Wolfgang Wagener ist Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe DDG und Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG).








