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Gemeinsamer Bundesausschuss

Immer mehr Orphan Drugs in „normaler“ Nutzenbewertung

Eine Regelung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes hat dazu geführt, dass immer mehr Orphan Drugs die 30-Millionen-Umsatzgrenze überschreiten. Für sie gilt dann nicht mehr das Privileg, automatisch einen Zusatznutzen anerkannt zu bekommen – sie müssen eine komplette Nutzenbewertung gegen eine Vergleichstherapie durchlaufen. Das kann dazu führen, dass auch für diese Arzneimittel dann kein Zusatznutzen gesehen wird.

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