Konsens gegen Austausch von Opioiden

FRANKFURT AM MAIN (mar). Gegen den Austausch von stark wirksamen Opioiden (WHO-Stufe III) aus ökonomischen Gründen wehrt sich eine Expertenkommission der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS). Sie hat daher beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag 2008 in Frankfurt am Main den "Konsensus zur qualitätsgesicherten Opioidversorgung von GKV-versicherten Schmerzpatienten" erarbeitet.

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Der Austausch von Opioiden aus Kostengründen, zum Beispiel aufgrund der Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern, bedeutet für viele Schmerzpatienten eine Verschlechterung: Die Schmerzen werden schlechter gelindert, die Beeinträchtigung der Lebensqualität nimmt zu. Dies ist in einer Studie mit 424 Patienten belegt worden. Für 85 Prozent von ihnen war die Umstellung von Nachteil.

Denn trotz gleichen Wirkstoffes und gleicher Dosierung verschiedener Präparate können sich für Patienten spürbare Unterschiede ergeben, die auf die unterschiedliche Kinetik und Bioverfügbarkeit zurückzuführen sind.

Es gilt: Opioid ist nicht gleich Opioid.

Jeder Austausch gleicher Substanzen untereinander oder gegen andere Wirkstoffe entspreche deswegen einer Neueinstellung mit allen damit verbundenen Risiken, heißt es in dem Konsensus, der unter Vorsitz von DGS-Präsident Dr. Gerhard Müller-Schwefe erarbeitet wurde. Außerdem haften Ärzte auch für den Fall, dass die Apotheker den Patienten ein Präparat aushändigen, mit dem die Ärzte keine Erfahrungen haben.

Die Experten lehnen zudem die Umstellung von neueren Opioiden auf Morphin allein aus Gründen der Kostensenkung ab. Denn Opioid ist nicht gleich Opioid: Die einzelnen Substanzen unterscheiden sich zum Beispiel in puncto Rezeptorspezifität, Metabolismus, aktiven Metaboliten, genetisch determinierter Opioidrezeptor-Ausstattung oder immunsuppressiver Wirkungen (ausschließlich bei Morphin). Die Schmerz-Experten fordern deswegen:

  • Opioide der WHO-Stufe III, wie sie zur Linderung starker Schmerzen notwendig sind, dürfen nicht aus ökonomischen Gründen einer Austauschpflicht unterliegen, wie dies der Rahmenvertrag zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband e.V. nach §129 Absatz 2 SGB V vorschreibt.
  • Die Verpflichtung zur Umstellung von Stufe-III-Opioiden auf Morphin ausschließlich aus ökonomischen Gründen ist unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten nicht vertretbar.
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