Umstrittenes Gewebegesetz in Kraft getreten

BERLIN (ble). Nach kontroversen Debatten tritt heute das umstrittene Gewebegesetz in Kraft. Mit dem Gesetz setzt der Bundestag eine Richtlinie der Europäischen Union zum Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben um.

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Damit sollen EU-weit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards geschaffen werden. Zentraler Streitpunkt des heftig kritisierten Gesetzesvorhabens der großen Koalition war vor allem die Zuordnung von Geweben unter das Arzneimittelgesetz. Ärzte, Kassen- und Krankenhausvertreter hatten dies abgelehnt.

"Es ist ein Fehler, menschliche Zellen und Gewebe dem Arzneimittelrecht zu unterstellen", hatte Bundesärztekammer-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe die Koalition scharf kritisiert. Dies sei europaweit einmalig.

Das Gewebegesetz sieht einige Neuregelungen im Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben vor: So gilt für "klassische", also nicht-industriell gewonnene Gewebetransplantate - beispielsweise Augenhornhäute oder Herzklappen -wie für Organe ein grundsätzliches Handelsverbot nach dem Transplantationsgesetz. Diese Gewebe unterliegen nicht der Zulassungspflicht nach dem Arzneimittelgesetz.

Zudem ist im Gesetz ausdrücklich der Vorrang der Organ- vor der Gewebespende verankert. So ist die Entnahme von Geweben erst dann zulässig, wenn die zuständige Koordinierungsstelle den Organspender für die Gewebespende "freigegeben" hat. Die Bundesregierung erhofft sich mit dem Gesetz zudem eine vereinfachte Einfuhr bereits bekannter Gewebe wie Augenhornhäute oder Herzklappen.

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