Für augenärztliche Untersuchungsleistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gibt es die neue EBM-Ziffer 51050. Sie ist mit 133 Punkten (14,17 Euro) bewertet und wird wie alle ASV-Leistungen extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung vergütet. Die neue GOP kann ab 1.