Ein Urteil des Sozialgerichts Marburg zeigt einmal mehr, wie wichtig eine gute Dokumentation für die Abrechnung ist. Das gilt besonders für Psychosomatik.
Je nachdem, warum und auf welchem Weg ein (Neu-)Patient in die Praxis kommt, verspricht das TSVG Ärzten ab 1. August extrabudgetäres Honorar, Zuschläge oder einen Bonus von zehn Euro.
Schulunfall, Wegeunfall oder Sportunfall? Bei Bagatellverletzungen können auch Hausärzte gelegentlich auf die UV-GOÄ zurückgreifen. Das kann sich im Vergleich mit EBM-Leistungen der Wundversorgung durchaus lohnen.
Den Durchbruch bei der Darmkrebsvorsorge haben die immunologischen Tests zahlenmäßig bislang nicht gebracht. Aber auch medizinisch gibt es Alternativen – für Selbstzahler.
Große Sorgen um den Öffentlichen Gesundheitsdienst äußern Bundesärztekammer und Robert Koch-Institut anlässlich des ersten „Tags des Gesundheitsamtes“ am 19. März.
Es ist das gute Recht der Krankenkassen, Abrechnungen der niedergelassenen Ärzte unter die Lupe zu nehmen. Sie müssen ein Interesse daran haben, dass die Leistungen wirtschaftlich und medizinisch begründet sind.