Eine Behandlung in Notfallambulanzen kann auch Röntgen- und Laborleistungen umfassen, entschied jetzt das BSG. Eine Klinik in Rheinland-Pfalz erzielt damit einen Teilerfolg im Streit mit der KV. Nun ist das Landesgericht am Zug.
Zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten muss eine Praxis eine „untypische Ausrichtung“ aufweisen. Nur dann steht ihr ein erhöhtes Regelleistungsvolumen zu.
Orthopädische Eingriffe können zur Chirurgie gehören. Ob Plankrankenhäuser entsprechend abrechnen dürfen, hängt nach einem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von der örtlich gültigen Weiterbildungsordnung ab.
Ärzte müssen nach dem Beginn eines Quartals keine grundlegenden Änderungen der Abrechnungsregeln mehr fürchten. Wie das BSG jetzt entschied, müssen diese zuvor und transparent veröffentlicht werden.
Das Gesundheitsministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach Ärzten bereits Honorar gekürzt worden sei, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.