Urteil

Zugehörigkeit der Fachgebiete ortsabhängig

Orthopädische Eingriffe können zur Chirurgie gehören. Ob Plankrankenhäuser entsprechend abrechnen dürfen, hängt nach einem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von der örtlich gültigen Weiterbildungsordnung ab.

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KASSEL. Orthopädische Eingriffe können zur Chirurgie gehören. Ob Plankrankenhäuser entsprechend abrechnen dürfen, hängt nach einem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel von der örtlich gültigen Weiterbildungsordnung ab.

Im konkreten Fall hatte ein kommunales Krankenhaus des Landkreises Amberg-Sulzbach in Bayern mehrere bei der Knappschafts-Krankenkasse versicherte Patienten mit Knie-Totalendoprothesen versorgt. Die Knappschaft wollte für Rechnungen über insgesamt knapp 15.000 Euro nicht aufkommen. Das Krankenhaus sei im Krankenhausplan des Landes Bayern für die Fachrichtung „Chirurgie“ aufgeführt. Orthopädische Behandlungen seien davon nicht umfasst. Dem widersprach nun das Bundessozialgericht.

Wie weit die Fachrichtung „Chirurgie“ reicht, orientiere sich generell, also „auch ohne ausdrückliche Verweisung an der Weiterbildungsordnung für die Ärzte“. Die hier maßgebliche Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns rechne nach den Feststellungen des Landessozialgerichts München auch die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie dem Gebiet „Chirurgie“ zu. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 1 KR 17/18 R

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