Pauschale Ablehnungen von Anträgen aus Arztpraxen auf Kurzarbeitergeld werden der Sache nicht gerecht, sagt der SpiFa. Der Verband fordert Rechtssicherheit für Ärzte.
Die Labore sehen sich vom sozialrechtlichen Rettungsschirm noch nicht ausreichend geschützt. Insbesondere werden regionale Unterschiede bei der Umsetzung der Ausgleichszahlungen beklagt.
Mancher Arzt hätte auch gerne Kurzarbeitergeld, die BA verweist aber auf eigene Arzt-Rettungsschirme. Warum Virchowbund-Chef Heinrich davon gar nicht begeistert ist, erklärt er im Podcast.
Auch wenn keine Patienten zu behandeln sind, können Vertragsärzte kein Kurzarbeitergeld beantragen. Für Privatpraxen sowie für den privaten Leistungsumfang einer Kassenpraxis gilt das jedoch nicht.